Sicherheit im Eigenheim: Die richtigen Versicherungen

Welche Versicherung sollte man wann haben?

In Sachen Versicherungen für Immobilienbesitzer und Mieter gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Erfahre in diesem Beitrag, welche Versicherungen unverzichtbar sind und dich optimal absichern.
Inhaltsverzeichnis

Die Wohngebäudeversicherung

Für Hausbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Sie schützt das Eigenheim vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, beispielsweise nach einem Brand. Auch Leitungswasserschäden, Überspannungsschäden, Hagel- und Sturmschäden ab Windstärke 8 sowie Explosionen, Implosionen und Schäden durch Blitzschlag sind abgedeckt.

Die Elementarversicherung

Die Elementarschadenversicherung ist besonders wichtig, um das Eigenheim vor Naturereignissen wie Überschwemmungen, Schneedruck, Vulkanausbrüchen, Erdbeben, Lawinen oder Erdrutschen zu schützen. Je nach Region, in der du lebst, ist eine Absicherung gegen diese Risiken entscheidend.

Die Hausratversicherung

Sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer sollten eine Hausratversicherung abschließen, um bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung oder Mobiliar abzusichern. Die Hausratversicherung übernimmt Kosten bei Feuer-, Einbruch-, Wasser- oder Überspannungsschäden.

Die Rechtschutzversicherung

Eine Rechtschutzversicherung bietet finanziellen Schutz bei Rechtsstreitigkeiten und übernimmt Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwalts- und Gerichtskosten sowie für Sachverständige.

Die private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist für Hauseigentümer und Mieter gleichermaßen wichtig, da sie Schäden wie Stürze oder Unfälle abdeckt. Zusätzlich bieten Haus- und Wohnungsschutzbriefe Unterstützung bei verschiedenen Alltagsproblemen wie der Entfernung von Wespennestern oder der Reinigung von Abflussrohren.

Hinweis

Es ist wichtig zu wissen, dass Hauseigentümer ihre Mieter nicht dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist nichtig, da kein Immobilienbesitzer das Recht hat, die Mieter seiner Räumlichkeiten zu verpflichten. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.

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